Einlagerungsbedingungen

 

Unter Mieter und Vermieter werden die Mietparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren, ggf. auch juristischen Personen bestehen. Alle im Vertrag genannten Personen haben den Mietvertrag eigenhändig zu unterschreiben.

 

 

 

Zwischen

 

 

 

CannyCare, Michaela Simeth, Hörkherstraße 18, 80686 München,

 

Tel.: 089 562066 oder 0172 9663175, e-mail: cannycare@aol.com

 

(Vermieter)

 

 

 

und

 

.......................................................................................

 

(Mieter)

 

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

 

 

 

§ 1 –Mietsache - Zur Einstellung einer Einbauküche nebst dazugehörenden Elektrogeräten (mit Ausnahme von chemischen, feuergefährlichen und explosiven Stoffen) werden auf dem Grundstück in München-Laim *) ein Lagerabteil Nr.: ... vermietet. Der Anspruch des Mieters auf Übergabe der Mietsache entsteht erst nach voller Bezahlung des gesamten Mietzinses. Hat der Mieter in den ersten drei Tagen nach dem Ende des Mietverhältnisses die Mietsache nicht in Besitz genommen oder den fälligen Mietzins nicht gezahlt, darf der Vermieter über die Mietsache anderweitig verfügen, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

 

 

§ 2 -Mietzeit und Kündigung -  Das Mietverhältnis beginnt am .. . .. .20... Es läuft auf be-/unbestimmte Zeit bis .. . .. .20.. und kann eher unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

 

1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem anderen Vertragspartner spätestens am letzten Werktage vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein.

 

2. Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt (z. B. Zahlungsrückstand, erhebliche Belästigung des Vermieters oder anderer Mieter, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, Verstoß gegen behördliche Vorschriften, insbesondere wiederholter Verstoß gegen Umweltschutzbestimmungen, usw.). Ein Zahlungsrückstand in diesem Sinne liegt vor, wenn der Mieter mit mehr als einer Rate im Rückstand ist.

 

3. Hat der Vermieter gemäß Absatz 2 gekündigt, so ist er berechtigt, die eingestellten Gegenstande nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung an die letzte bekannte Adresse des Mieters aus der Mietsache zu entsorgen, die Zufahrt zu sperren.

 

4. Durch den Tod des Mieters wird der Vertrag nicht aufgehoben.

 

5. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so findet § 568 BGB keine Anwendung.

 

Eine Vereinbarung, durch die das abgelaufene Mietverhältnis fortgesetzt oder erneuert wird, bedarf stets der Schriftform.

 

 

 

§ 3 -Miete und Nebenkosten

 

1.Die Miete beträgt monatlich ..,.. EUR - in Worten: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (zuzüglich Mehrwertsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz (z.Zeit 19%) EUR ..,.. - Gesamt: EUR ...,.. und ist im gemäß Position 3. Zahlungsziele zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von EUR -10,- je Mahnung, unbeschadet von Verzugszinsen, zu erheben.

 

 

 

§ 5 Zustand und Nutzung der Mietsache

 

Die Mietsache (Lagerabteil) dient nur zur Einlagerung für die Mietdauer und ausschließlich für die demontierte Küche nebst dazugehörenden Elektro-/Küchengeräten. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschaden durch Dritte.

 

 

 

§6 -Pfandrecht des Vermieters

 

Der Mieter versichert, dass die in § 1 bezeichneten Gegenstande nebst Zubehör sein freies, unbelastetes Eigentum ist / sind. Für alle Forderungen, die dem Vermieter aus diesem Vertrag zustehen, hat der Vermieter das Pfandrecht an den vom Mieter eingestellten Gegenständen.

 

 

 

§ 7 -Beendigung der Mietzeit

 

Wird infolge behördlicher Anordnung die Räumung der Mietsache erforderlich, so endet damit der Vertrag.

 

 

 

§ 9 -Weitere Vereinbarungen

 

Gerichtsstand ist München. Mindest-Mietdauer drei Monate. Keine Ladetätigkeit zwischen 22 und 6 Uhr. Eine Kaution wird nicht erhoben. Keine Teilauflösung, kein individueller Lagerzutritt.

 

 

 

§10 – Schlussbestimmung

 

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so soll die entsprechende gesetzliche Regelung an deren Stelle treten.